Mitgliedsbeiträge Zweigverein Tennis 2023
Nachfolgende Mitgliedschaften bzw. Beitragsvarianten sind in unserem Verein möglich. Zur Erklärung: Mitglieder des Zweigvereins Tennis sind ganztags spielberechtigt (auch an Wochenenden). Gäste hingegen sind bis 16.00 Uhr spielberechtigt (Ausnahme: Spielberechtigung auch nach 16.00 Uhr bei Vorreservierung mit einem Mitglied des Vereins).
Unsere Bankdaten
Raiffeisen Bank Gramastetten - SVG-Zweigverein Tennis
IBAN: AT32 3413 5000 0702 5794
Einzelmitgliedschaft Erwachsene | 85.- | INFO: Bei einem Betrieb von Mai bis Oktober sind dies nur Kosten von 14,16.- pro Monat. |
Jugendliche | 25.- | INFO: Bei einem Betrieb von Mai bis Oktober sind dies nur Kosten von 4,16.- pro Monat. |
Kinder / Schüler | 10.- | INFO: Bei einem Betrieb von Mai bis Oktober sind dies nur Kosten von 1,66.- pro Monat. |
KOMBI "Ehepaare" | 160.- | INFO: Einsparung von 10.- |
KOMBI "Erwachsener + Kind" | 85.- | INFO: Einsparung vom kompletten Kinderbeitrag als "Zuckerl" des Vereins. |
Gästekarten 2023
Gästekarte Preis pro Person & Einheit | 10.- | Gästekarten sind direkt im Clubhaus erhältlich. Es liegen Kuverts auf, die mit dem nötigen Betrag gefüllt und direkt in den Gästekarten-Postkasten eingeworfen werden müssen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vorstand vor einen Strafbetrag von bis zu 70.- einzuheben. |
SVG Mitgliedsbeiträge 2023
Jedes Mitglied des SVG Zweigvereins Tennis ist auch automatisch Mitglied der Sportvereinigung Gramastetten (SVG). Die dadurch anfallenden Mitgliedsbeiträge entnehmt bitte der untenstehenden Tabelle. Diese Beiträge werden gesondert von der SVG eingehoben und sind nicht in den obigen Mitgliedsbeiträgen des Zweigvereins Tennis enthalten.
Erwachsene | 20.- | INFO: Einzelmitgliedschaft |
Ehepaare | 35.- | INFO: Mitgliedschaft für Ehepaare, Partner |
Kinder | 4.- | INFO: Tarif für Kinder & Jugendliche bis 14 Jahre |
Studenten | 8.- | INFO: Tarif für Jugendliche 14-18 Jahre (Studenten, Zivildiener, Präsenzdiener) |
Familien | 40.- | INFO: Tarif für eine komplette Familie (=zudem der Höchstbetrag) |